I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
2. Angebote und Vertragsschluss
3. Preise und Abrechnung
4. Zahlung
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6. Gewährleistung
7. Haftung
8. Haftungsfreistellung
9. Urheberrechte
10. Datenschutz
11. Geheimhaltung
12. Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache
II. iPrax-App
1. Bezug der iPrax-App
2. Nutzungsbefugnisse (Lizenz)
3. Abtretung und Überlassung an Dritte
4. Aktualisierung der iPrax-App
III. Cloudservice
1. Servicevertrag
2. Leistungen
3. Nutzungsbefugnisse (Lizenz)
4. Nutzung und Mitwirkungspflichten
5. Zugangssperre
6. Vertragslaufzeit und -verlängerung
7. Kündigung
8. Gewährleistung
IV. Hardware
1. Lieferung
2. Eigentumsvorbehalt
1.1 Unseren Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmern (insb. Selbstständigen und Freiberuflern aus der Heilmittelbranche), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden diese AGB zu Grunde gelegt.
1.2 Abweichende AGB unserer Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht widersprochen haben und die Bestellung annehmen und ausführen.
1.3 Hinweise und Verweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung und beschränken grundsätzlich nicht deren Anwendbarkeit, soweit sie in den AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.4 Definitionen:
„Unternehmer“ ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine
Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten
einzugehen.
„Verbraucher“ ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können.
„SLA“ bezeichnet das Service Level Agreement, welches zur vollumfänglichen Nutzung der iPrax-App
über unseren Cloudservice abzuschließen ist.
„Cloudservice“ bezeichnet unsere über das Internet bereitgestellten Dienste zur Nutzung der iPrax-App
und umfasst insb. serverseitige Backup-/Aktualisierungs-/Synchronisierungsfunktionen über unser
Rechenzentrum.
1.5 Wir sind zur Änderung dieser AGB, insb. zur Anpassung der Regelungen an die aktuelle Rechtslage oder an technische Änderungen, berechtigt. Die Änderungen müssen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen für Sie zumutbar sein und dürfen die Hauptleistungspflichten nicht erheblich einschränken. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung vor Fristende. Das Unterlassen des fristgemäßen Widerspruchs gilt als Genehmigung. Hierauf weisen wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hin.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und eine unverbindliche Aufforderung an Sie als Interessenten, eine verbindliche Bestellung abzugeben.
2.2 Der Vertrag wird durch Annahme Ihrer Bestellung unter Einbeziehung der AGB geschlossen. Der Bezug der iPrax-App samt Cloudservice erfolgt des Weiteren unter Einbeziehung unseres SLA sowie der notwendigen Unterzeichnung des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
2.3 Produktangaben und Muster dienen lediglich der Orientierung und stellen angenäherte Werte dar, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie begründen ohne ausdrückliche Zusage keine garantierte Beschaffenheit unserer Ware. Abweichungen von Produktbeschreibungen und -angaben sind zulässig, soweit sie handelsüblich sind oder aufgrund rechtlicher Vorschriften oder zur technischen Verbesserung erfolgen. Dadurch darf jedoch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt werden.
3.1 Unsere Preise sind Netto-Preise. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Höhe.
3.2 Unsere Preise gelten für den ausgewiesenen Leistungsumfang und ergeben sich aus dem Auftrag samt Preisliste. Darüber hinausgehende Mehr- oder Sonderleistungen sind zusätzlich zu vergüten.
3.3 Die Lizenzgebühr fällt als einmalige Zahlung für den Erwerb unserer iPrax-App an. Diese wird bei Auftragserteilung fällig und ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang Sie die iPrax- App tatsächlich nutzen.
3.4 Der Verkaufspreis für Hardware wird mit Vorkasse in Rechnung gestellt. Die Hardware wird erst nach Zahlungseingang versendet.
3.5 Die Servicegebühren fallen für die Inanspruchnahme unserer Leistungen einschließlich Serviceleistungen an. Diese werden zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgerechnet und mit Abrechnung zur Zahlung fällig. Bei Beginn des Vertragsverhältnisses im Laufe eines Abrechnungszeitraums werden die Servicegebühren zeitanteilig entsprechend der anfallenden Wochentage abgerechnet.
3.6 Die Servicegebühren der Bestandsverträge können nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), insb. zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen, erstmalig 24 Monate nach Abschluss des Vertrages bis zum Betrag der jeweils zum Inkrafttreten der Erhöhung geltenden Preisliste erhöht werden. Weitere Erhöhungen der Servicegebühren der Bestandsverträge können erfolgen, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt. Die Erhöhung ist spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Sie bereits Zahlungen geleistet haben. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 5 %, können Sie den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen, andernfalls wird der Vertrag auf Grundlage der neuen erhöhten Servicegebühren fortgesetzt.
3.7 Entgelte für Sonderleistungen, wie Versand von SMS, Fax, Postkarten, Mitarbeiterschulungen, werden zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums des Leistungsbezugs entsprechend der bei Leistungsabruf aktuellen Preisliste berechnet und mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
3.8 Abrechnungszeitraum für Servicegebühren und Sonderleistungen ist mangels abweichender Vereinbarung der Kalendermonat.
4.1 Unsere Rechnungen werden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
4.2 Die Rechnung kann unter Beachtung der steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Einwände gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
4.3 Im Falle der Zahlungseinstellung, des Insolvenzantrags oder der fruchtlosen Vollstreckung gegen unseren Kunden werden alle Rechnungsforderungen sofort fällig.
4.4 Zahlungen sind per Überweisung kostenfrei vorzunehmen.
4.5 Bei Erteilung eines SEPA-Basis- oder ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfolgt der Einzug der Lastschrift spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum. Falls der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, wird am nächsten Banktag abgebucht. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Sie haben für die ausreichende Deckung des Kontos zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu sorgen. Sie erstatten uns pauschal EUR 20,00 für die uns durch die Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehenden Kosten, soweit diese von Ihnen zu vertreten sind. Ihnen steht der Nachweis fehlenden oder geringeren Schadens als die vorstehenden Pauschale offen; uns bleibt die Geltendmachung weiterer sowie höherer, konkret bezifferter und nachgewiesener Schäden vorbehalten.
Ihnen stehen das Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn die Gegenforderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Die Einschränkung der Aufrechnung gilt nicht für Gegenforderungen, die synallagmatisch mit der aufzurechnenden Hauptforderung verknüpft sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Nachfolgende Bestimmungen zur Gewährleistung gelten für den Erwerb von Sachen, insb. Hardware und iPrax-App-Lizenz.
6.1 Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB sind zu beachten.
6.2 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Sache nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt wird.
6.3 Im Fall der unberechtigten Mängelrüge können wir von Ihnen den Ersatz der Aufwendungen der Mängelprüfung verlangen.
6.4 Im Gewährleistungsfall werden wir im Rahmen der Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Uns ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Sache auf unser Anfordern hin nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben bzw. die mangelhafte Version der iPrax-App zu löschen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung der fälligen Rechnung der verkauften Sache abhängig zu machen. Ihnen steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.5 Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch anzunehmen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung von Ihnen zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, können Sie nach eigener Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6 Die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses bei Endlieferung an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
6.7 Hinsichtlich der iPrax-App gilt im Übrigen für Wartungs-, Pflege- und Beratungsmaßnahmen das SLA; die Gewährleistungsbestimmungen zum Cloudservice finden Sie in Abschnitt III 8 dieser AGB.
7.1 Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wie auch wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
7.2 Soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir ebenfalls unbeschränkt.
7.3 Des Weiteren haften wir für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Dabei ist bei leichter Fahrlässigkeit unsere Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
7.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.1 Sie stellen uns und unsere Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher seitens Dritter erhobener Ansprüche frei, welche durch die Verletzung Ihrer Pflichten aus diesem Vertrag von Ihnen verursacht werden. Die Freistellung beinhaltet die Übernahme sämtlicher Kosten (insb. Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten einschl. Gerichtskosten) sowie Schadensersatzzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten, die uns durch die Inanspruchnahme seitens Dritter entstehen.
8.2 Wir informieren uns gegenseitig unverzüglich über seitens Dritter geltend gemachter Ansprüche und stellen uns die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
9.1 Die Urheber- und Leistungsschutzrechte hinsichtlich der iPrax-App einschließlich Cloudservice sowie der Anwenderdokumentation liegen bei uns. Für den Fall, dass Produkte von Dritten zum Einsatz kommen, besitzen wir die erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen.
9.2 An Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Katalogen, Prospekten sowie anderen Unterlagen, die Ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie -durchführung zur Verfügung gestellt wurden, behalten wir uns das Eigentum sowie die Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
9.3 Mit Ausnahme der hier ausdrücklich eingeräumten eingeschränkten Rechte werden keine Eigentumsoder Nutzungsrechte an der iPrax-App samt Cloudservice übertragen.
10.1 Die Datenverarbeitung und -verwendung erfolgt ausschließlich zu dem in diesem Vertrag genannten Zweck und zu dessen Erfüllung.
10.2 VERTRAG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG: Hinsichtlich der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Ziff. 1 DSGVO handeln wir als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ausschließlich in Ihrem Auftrag im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie sind als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Sie haben als Verantwortlicher dafür Sorge zu tragen, dass die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt, insb. ggf. notwendige Entbindung von der Schweigepflicht bei Ihren Patienten rechtswirksam einzuholen. Ob und in welchem Umfang Sie Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, steht allein in Ihrer Disposition. Soweit Sie Dritte diesbezüglich zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulassen, sorgen Sie für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung ist gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, welcher Vertragsbestandteil ist.
10.3 Bei Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen werden wir uns unverzüglich gegenseitig informieren.
11.1 Die von Ihnen übermittelten oder anderweitig zugänglich gemachten oder uns zur Kenntnis gelangten Informationen, Daten etc. werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht.
11.2 Wir werden die geheimhaltungspflichtigen Informationen nur denjenigen und einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Mitarbeitern zugänglich machen, die sie angehen, insb. denjenigen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich im Rahmen dieses Vertragszwecks angehören.
11.3 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, Unterlagen und Daten, welche zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig sind oder zur Zeit ihrer Übermittlung bereits bekannt waren oder nach ihrer Übermittlung ohne unser Verschulden offenkundig werden oder nach ihrer Übermittlung uns von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden.
12.1 Auf unser Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980 – CISG) Anwendung. Dies gilt nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben oder der Schutz durch das zwingende Recht des Mitgliedstaats der EU, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beeinträchtigt werden würde.
12.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und über unser Vertragsverhältnis mit Ihnen als Kaufmann, juristischer Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, an Ihrem Gerichtsstand zu klagen.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.1 Wir bieten unsere iPrax-App zum Verwalten von Praxen-Daten aus der Heilmittelbranche (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) an. Die iPrax-App ist ein Client für Geräte mit den Betriebssystemen iOS und macOS der Firma Apple Inc., wie iPad , iMac, MacBook oder Mac mini und wird in verschiedenen Versionen mit unterschiedlichem Funktionsumfang angeboten.
1.2 Sie können zunächst die iPrax-App kostenfrei aus dem App Store der Firma Apple Inc. laden und auf Ihren jeweiligen Endgeräten installieren, um diese zu testen. Für die fortlaufende Nutzung mit vollem Funktionsumfang über unseren Cloudservice erwerben Sie die gewünschte Lizenz der iPrax-App bei uns. Für den Bezug über den App Store der Firma Apple Inc. müssen sie sich im App Store registrieren und über ein Kundenkonto verfügen. Es gelten diesbezüglich die AGB von Apple Inc. Die iPrax-App ist mit Ihrem Konto im App Store von Apple Inc. verbunden, welches zur fortlaufenden Nutzung der iPrax-App aktiv sein muss.
1.3 Der Funktionsumfang der iPrax-App ergibt sich aus der Funktionsübersicht, die in unseren Angeboten dargestellt wird. Installations- und Konfigurationsleistungen sind mangels abweichender Vereinbarung nicht geschuldet.
2.1 Mit der Prax-App-Lizenz wird Ihnen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht eingeräumt, die iPrax-App bestimmungsgemäß für interne Geschäftszwecke (einschließlich nach § 15 AktG verbundener Unternehmen) zu nutzen. Die iPrax-App darf maximal in der durch Lizenz erworbenen Anzahl auf den Endgeräten installiert werden. Die lizenzierte Nutzung umfasst die Installation, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch der iPrax-App. Die Erstellung von Backups der iPrax-App ist gestattet, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Darüberhinausgehende Vervielfältigungen sind untersagt.
2.2 Darüber hinausgehende Rechte, wie z.B. Rechte am Quellcode sowie Rechte zur Bearbeitung (Änderungen, Erweiterungen und sonstige Umarbeitungen), zum Übersetzen, Disassemblieren, zur Dekompilierung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung jedweder Teile der iPrax-App werden nicht eingeräumt. Zur Dekompilierung der App sind Sie im Ausnahmefall in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und zwar erst, wenn wir auf Ihre schriftliche Aufforderung hin nicht mit angemessener Frist die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt haben, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
2.3 Ebenso ist die Überlassung der iPrax-App wie auch die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit Dritten gegenüber – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, körperlich oder unkörperlich, vollständig oder teilweise – untersagt.
3.1 Die Abtretung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt.
3.2 Mit der erworbenen Lizenz wird die iPrax-App ihr Eigentum. Für den Fall, dass Sie das Eigentum an der iPrax-App übertragen wollen (z.B. im Rahmen der Veräußerung), kündigen Sie bitte den bestehenden Servicevertrag unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist. Für die Weiternutzung muss der Erwerber einen neuen Servicevertrag abschließen. Ohne Abschluss eines Servicevertrag kann die iPrax-App nicht genutzt werden.
3.3 Ohne ausreichende Lizenzierung darf die iPrax-App nicht in einem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden, über das der Zugriff von mehreren Geräten zur gleichen Zeit erfolgen kann.
3.4 Im Fall der Eigentumsübertrages Ihres Apple Geräts an einen Dritten (z.B. im Rahmen der Veräußerung oder Schenkung) muss die iPrax-App von dem Apple Gerät vor dem Verkauf vollständig und dauerhaft einschließlich sämtlicher Kopien gelöscht werden, es sei denn die iPrax-App soll mit veräußert. Für den Fall der Mitübertragung der iPrax-App gilt Abschnitt 3.2 dieser AGB.
4.1 Erhalten Sie im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen oder eine Neuauflage der iPrax-App, so unterliegt die danach aktualisierte Version der iPrax-App den vorliegenden Bestimmungen und ersetzt die früher überlassene Version.
4.2 Die Rechte an der bisherigen, ersetzten Version der iPrax-App erlöschen, sobald Sie die bisherige Version aktualisiert bzw. die neue aktuelle Version installiert haben. Zum Test dürfen jedoch beide Versionen für eine Übergangszeit von 1 Monat parallel genutzt werden.
4.3 Die Bestimmungen nach diesen AGB finden auch auf alle Upgrades, die wir Ihnen zur Verfügung stellen und die die ursprüngliche iPrax-App ersetzen oder ergänzen, Anwendung.
Für die Nutzung unseres Cloudservice gelten folgende ergänzende Bestimmungen:
1.1 Um die iPrax-App vollumfänglich über unseren Cloudservice zu nutzen, ist der Abschluss eines SLA sowie eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung erforderlich.
1.2 Zusammen mit dem SLA gewähren wir Ihnen eine laufzeitbeschränkte Lizenz, mit welcher alle Funktionalitäten der iPrax-App (insb. serverseitige Backup-/Aktualisierungs-/Synchronisierungsfunktionen) sowie Supportdienstleistungen abgedeckt werden. Nähere Informationen zu den Funktionalitäten und Supportdienstleistungen entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung und unseren Angeboten.
1.3 Hinweis: Sofern kein SLA besteht, ist die Nutzung der iPrax-App nur im Offline-Modus ihrer lokalen Geräteinstallation möglich, sodass die über unseren Cloudservice angebundenen Funktionalitäten nicht zur Verfügung stehen.
2.1 Die in die iPrax-App eingespeisten Daten werden lokal in der iPrax-App auf den betreffenden Endgeräten gespeichert. Auf unserem über das Internet erreichbaren Server erfolgt im Rahmen unseres Cloudservice das automatische Backup Ihrer in der iPrax-App gespeicherten Daten je nach Funktionsumfang der gewählten Version der iPrax-App, die Auslieferung von Benachrichtigungen und die Datensynchronisierung und -aktualisierung mit den Endgeräten, auf welchen Sie die iPrax-App installiert haben. Dabei werden die Daten verschlüsselt übertragen und verschlüsselt gespeichert. App- Updates erfolgen über den App Store der Firma Apple Inc.
2.2 Wir übernehmen dabei ohne ausdrückliche Zusage keine Gewähr für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der von Ihnen erstellten Rezepte und Taxierung sowie deren Abrechnung. Sie stellen diese in eigener Verantwortung und nach eigener Entscheidung aus und überprüfen die über die iPrax- App erstellten Datenverarbeitungsergebnisse, insb. Rezepte, Rezeptwerte, Abrechnungen und Kalendereinträge, auf Richtigkeit und Vollständigkeit und können diese ggf. ändern. Sofern Sie die Bestätigungs- und Erinnerungsfunktion der iPrax-App für Kundentermine nutzen, weisen wir darauf hin, dass eine Zustellung auf Grund der technischen Beschränkungen des Versands per E-Mail und/oder SMS nicht gewährleistet werden kann.
2.3 Die für die Nutzung unseres Dienstes erforderliche Anbindung an das Internet ist nicht Vertragsgegenstand.
2.4 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs und die von Ihnen zu erfüllenden technischen Anforderungen und Voraussetzungen zur Nutzung ergeben sich aus dem Angebot sowie der Funktionsübersicht als Teil der Preisliste. Eine Gebrauchsanleitung (Handbuch) stellen wir Ihnen zur Verfügung.
2.5 Wir erbringen die Leistungen nach dem Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Nutzer orientieren. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den aktuellen Stand der iPrax-App und unseres Cloudservice erbracht. Wir nehmen eine kontinuierliche Weiterentwicklung zur Optimierung, Anpassung an technische Entwicklungen und Betriebsanforderungen vor. Dabei können einzelne Funktionen verändert werden oder auch wegfallen, soweit die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Falls durch die Bereitstellung und Nutzung unseres Cloudservice Rechte Dritter oder gültige gesetzliche Bestimmungen verletzt werden würden, können wir entsprechende Nutzungsbeschränkungen und -einstellungen vornehmen. Des Weiteren kann der Zugang zu unserem Dienst und dessen Nutzungsumfang beschränkt werden, soweit die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insb. die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf unsere Leistungen haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von uns erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
2.6 Die Leistungserbringung und Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer gegenseitigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir informieren uns wechselseitig unverzüglich über alle Umstände, die für die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sind.
2.7 Können wir unseren Dienst aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erbringen, wie z.B. bei höherer Gewalt (insb. Krieg, Naturkatastrophen) oder sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (wie z.B. rechtmäßige Streiks und Aussperrungen, Erkrankung des Dienstleisters), sind wir für die Dauer der Hinderung von unseren Leistungspflichten befreit. Im Fall der nicht nur vorübergehenden Leistungsverhinderung kann von beiden Vertragsparteien der Rücktritt erklärt werden.
2.8 Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen im üblichen Umfang und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (siehe Abschnitt 10.2 dieser AGB) Unterauftragnehmer einzuschalten.
3.1 Wir gewähren Ihnen im Vertragszeitraum hinsichtlich des Cloudservice ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang des vertraglich vorgesehenen Zwecks und unter Beachtung der Nutzungsbeschränkung auf die jeweils lizenzierte Nutzeranzahl.
3.2 Ihnen ist es untersagt, den Zugang und die Nutzung des Cloudservice unterzulizenzieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, outzusourcen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen oder für Dritte zu nutzen.
3.3 Sie gewähren uns das nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Recht, die von Ihnen im Rahmen der iPrax-App samt Cloudservice eingesetzten Daten ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Cloudservice zu nutzen, soweit dies erforderlich ist.
4.1 Die Nutzung hat ausschließlich über dafür vorgesehene Bedienoberflächen zu erfolgen. Die Nutzung steht grundsätzlich allein Ihnen als Vertragspartner zu. Die persönlichen Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sicher zu verwahren und zu schützen sowie regelmäßig zu ändern. Wird Ihnen bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Passwort Kenntnis erhalten hat, sind wir unverzüglich darüber zu informieren und das Passwort ist sofort zu ändern. Sofern Sie einem Dritten die Möglichkeit der Nutzung über Ihr Zugangskonto verschaffen oder in zurechenbarer Weise ermöglichen bzw. verursachen, haften Sie für die von diesem ausgehenden Handlungen wie für eigene.
4.2 Unser System erlaubt die Vergabe von mehreren Arten von Zugriffsrechten (Benutzerebenen), die unterschiedliche Zugriffsberechtigungen aufweisen. Sie teilen diese in eigener Verantwortung Ihren Mitarbeitern zu. Die von uns erhaltenen Passwörter müssen zeitnah individuell geändert werden. Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Im Fall des Verlusts oder falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten oder können, sind wir unverzüglich zu informieren und das Passwort ist unverzüglich zu ändern.
4.3 Sie sind verpflichtet, Ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit noch
die Integrität oder die Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Funktionsweise der Systeme, welche wir zur
Erbringung unserer Dienste vorhalten, beeinträchtigt werden. Insbesondere ist die Manipulation unseres
Dienstes untersagt. Bei der Nutzung haben Sie insb. folgende Nutzungshandlungen zu
unterlassen und stellen sicher, dass jeglicher Nutzer ebenfalls diese Beschränkungen einhält:
(i) das
Kopieren, Übersetzen, Disassemblieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder anderweitiges
Modifizieren jedweder Teile der App und unseres Services (außer wie in der Dokumentation beschrieben
und soweit gemäß der Dokumentation oder nach geltendem Recht erlaubt);
(ii) die Störung oder
Unterbrechung der bereitgestellten Dienste oder das Missachten etwaiger Anforderungen, Verfahren,
Richtlinien oder Vorschriften für mit der iPrax-App verbundene Netzwerke;
(iii) das Umgehen von
Benutzerauthentifizierungen oder von Sicherheitsfunktionen unseres Dienstes oder eines damit
verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos;
(iv) das Verwenden einer anderen
Anwendungsprogrammierschnittstelle für den Zugriff auf die iPrax-App und unseren Cloudservice als
derjenigen, die von uns zur Verfügung gestellt wurde;
(v) die Nutzung der iPrax-App und des
Cloudservice auf jedwede Weise, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften auf lokaler, Landesoder
Bundesebene oder gegen internationale oder ausländische Gesetze oder Vorschriften verstößt.
4.4 Sie haben Ihre Dateneingaben und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich und eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
4.5 Sie benennen uns einen sachkundigen Ansprechpartner. Der Ansprechpartner ist so zu bevollmächtigen, dass er alle erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen oder zeitnah mit den Entscheidungsträgern abstimmen und veranlassen kann.
4.6 Des Weiteren haben Sie etwaige Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu wahren und die von Ihnen bestimmten Nutzer rechtzeitig über die Rechte und Pflichten der Nutzung der iPrax-App und unseres Cloudservice zu unterrichten.
5.1 Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, den Zugang und die Nutzung des Cloudservice bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Die Sperre kündigen wir Ihnen mindestens zwei Wochen zuvor in Textform an.
5.2 Im Fall des Missbrauchs des Zugangs oder der missbräuchlichen Nutzung des Cloudservice oder bei begründetem Verdacht eines solchen sind wir berechtigt, den Zugang bis zur Klärung zu sperren. Sie werden in diesem Fall unverzüglich benachrichtigt.
5.3 Sofern Sie die Gründe für die Sperre zu vertreten haben, ist das Vertragsentgelt weiter zu zahlen. Ihnen steht jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens oder dessen Ausfalls offen. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Ersatzansprüche bleibt uns vorbehalten.
6.1 Vertragslaufzeit: Die vereinbarte Laufzeit des Vertragsverhältnisses beträgt mangels abweichender Vereinbarung 24 Monate. Dabei wird für die Berechnung der Laufzeit als Startzeitpunkt der erste Tag des Monats zu Grunde gelegt, in welchem der Vertrag geschlossen wird.
6.2 Vertragsverlängerung: Nach Ablauf einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung gemäß Abschnitt 7 dieser AGB erfolgt.
7.1 Kündigung: Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Kündigungen sind in Textform zu erklären.
7.2 Sonderkündigung bei Zahlungsverzug: Sofern Sie für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder des Entgelts in einer Höhe, die dem durchschnittlichen Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug geraten, können wir die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist in Textform erklären. Dasselbe gilt, wenn Sie über einen längeren Zeitraum mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind.
7.3 Das Recht zur Sonderkündigung aus wichtigem Grund, insb. das Sonderkündigungsrecht gemäß dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten bleibt Ihnen und uns jederzeit vorbehalten.
7.4 In Folge der Kündigung wird der Zugang zum Cloudservice zum Zeitpunkt des Vertragsendes automatisch gesperrt und steht dann zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Ihre im Rahmen des Cloudservice auf den Servern hinterlegten Daten sollten Sie bis dahin lokal sichern, um insb. Ihren Dokumentationspflichten nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften nachzukommen. Eine nach Vertragsbeendigung von Ihnen beauftragte Datensicherung ist kostenpflichtig und wird separat nach Aufwand berechnet. Digitale Anwenderdokumentationen sind von Ihren Systemen zu löschen, physische Exemplare zu vernichten bzw. an uns zurückzugeben.
8.1 Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Cloudservice gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
8.2 Sie werden auftretende Mängel unverzüglich spezifiziert anzeigen. Im Rahmen der Mängelbeseitigung unterstützen Sie uns unentgeltlich, insb. stellen Sie uns die zur Fehleranalyse und -behebung notwendigen Informationen, Dokumente, Daten etc. zur Verfügung.
8.3 Sofern wir Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung erbringen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, können wir hierfür eine Vergütung verlangen, die sich anhand unserer aktuellen Preisliste berechnet. Dies gilt insb., wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht nachweisbar ist oder uns nicht zuzuordnen ist oder wenn unser Cloudservice nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt wird. Soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder der Cloudservice unsachgemäß genutzt wird, können wir den dadurch verursachten Mehraufwand bei der Mängelbeseitigung unter entsprechender schriftlicher Anzeige ersetzt verlangen.
8.4 Die nähere Ausgestaltung unserer Service- und Supportleistungen ist im SLA niedergelegt, welches mit der Lizenzierung der iPrax-App samt Cloudservice abgeschlossen wird.
8.5 Wir beseitigen, soweit technisch möglich, auftretende Softwarefehler und stellen dementsprechend Patches und Updates zur Verfügung, welche Sie über den App Store der Firma Apple Inc. laden können.
Für die Bestellung und Lieferung von Hardware gelten folgende ergänzende Bestimmungen:
1.1 Etwaige Lieferzeitangaben dienen lediglich der Orientierung und gelten nur annähernd. Verbindliche Lieferzeiten müssen in Schriftform vereinbart werden.
1.2 Ist Versand vereinbart, so beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Bereitstellung an unsere Fahrer oder den Spediteur, den Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte.
1.3 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Personen über. Wir versichern den Versand der Hardware nur auf Ihre Anforderung und Kosten gegen versicherbare Risiken.
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Stand März 2019